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Abmahnung des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. gegen das Forum – Sachstand - Druckversion

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Abmahnung des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. gegen das Forum – Sachstand - Admin - 19.04.2026

Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat im März 2026 eine anwaltliche Abmahnung gegen den Betreiber dieses Forum mit folgenden Forderungen: ausgesprochen. Die Angelegenheit ist chronologisch wie folgt verlaufen:

Vorbemerkung:
Die Intension sowie den Disclaimer zu diesem Forum kann im Portal (nur für Gäste lesbar) entnommen werden. Der folgende Sachstandsbericht dient der Transparenz gegenüber den Foren-Mitgliedern und enthält ausschließlich dokumentierte Vorgänge.


Ablauf:
19.03.2026 (Eingang 23. März 2026)
Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat über seinen Rechtsanwalt eine Abmahnung mit folgenden Forderungen zugestellt:
27.03.2026
Ich habe fristgerecht geantwortet und die Abmahnung zurückgewiesen [u.a. Hinweis auf andere bestehende Firmen mit der Bezeichnung "BHE" und der verbundenen Verwirkung nach § 242 BGB (Foren-URL bhe-forum.de ist seit dem 09.09.2022 gegeben], sowie auf meine - seit über 20 Jahren - bestehende Firma SVBD M. Dietrich.

Zugleich wurde meinerseits angemerkt, das nach 30-jähriger Mitgliedschaft im BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. es „fair“ gewesen wäre, wenn der Verband vor Einschaltung eines Rechtsbeistands das persönliche Gespräch gesucht hätte …zumal in den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie im Impressum des Forums ausdrücklich um vorherige Kontaktaufnahme gebeten wird.

30.03.2026
Der Rechtsanwalt hat erwidert und an den Forderungen festgehalten, zugleich jedoch den Vorschlag für eine beschreibende Domain wie
Code:
fürum-fuer-bhe-mitglieder.de
gegeben.

03.04.2026
Ich habe die Domain
Code:
www.forum-der-bhe-mitglieder.de
als freiwilliges Entgegenkommen (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) vorgeschlagen.

07.04.2026
Der Rechtsanwalt hat letztmalig die Herausgabe aller Domains mit der Buchstabenkombination "BHE" (diese pauschale Forderung beinhaltet letztlich auch seinen eigenen Domainvorschlag vom 30.03.) sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Fristsetzung: 09.04.2026, 17:00 Uhr gefordert.

09.04.2026
Ich habe abschließend geantwortet u.a. mit Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung (Aktenzeichen: I ZR / 138/99) sowie auf die Überdehnung des Namensrechts und die rein beschreibende Domain
Code:
www.forum-zu-bhe.de
als Hauptdomain aktiviert. Sämtliche bisherigen Domains werden auf diese Domain umgeleitet.

Stand 13.08.2026:

Fazit
Der BHE hat es vermutlich nicht für erforderlich befunden, seine Mitglieder über die Abmahnung gegen ein langjähriges Mitglied auf der Mitgliederversammlung am 08.05.2026 zu informieren, denn auch nach der Mitgliederversammlung gibt es seit meiner Aufforderung vom 09.04.2026, bis einschl. 13.08.2026 und somit seit 126 Tagen, keinerlei weitere offizielle Forderung, Stellungnahme oder Klarstellung seitens des BHE. Dieses Verhalten ist für mich der eindeutige Beweis dafür, dass der Verband kein Interesse an einer aktiven Rechtsverfolgung hat(te) und die Angelegenheit selbst auch als erledigt betrachtet.

Die seitens des BHE eingestellte Kommunikation, indem er über das seinerseits initiierte Vorhaben seit 126 Tagen schweigt, bestätigt implizit meine Positionierung.
Die ursprünglich eingeforderte Kostenerstattung in Höhe von 1.372,78 € wurden vermutlich aus der Verbandkasse beglichen.



Abschließender Hinweis:
Dieser Bericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aus rechtlicher Sicht, sondern dokumentiert den Ablauf aus der Perspektive des Forum der BHE Mitglieder. Sollte der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. eine eigene Darstellung zu veröffentlichen wünschen, wirde diese ergänzend zur Kenntnis geben.





Zur Unterlassungserklärung:

Zitat:1. es ab Unterzeichnung dieser Erklärung zu unterlassen, das Kennzeichen "BHE" als namens- oder Kennzeichnungsbestandteil für unternehmerische Zwecke aller Art, insbesondere für werbliche Dienstleistungen, auch im Internet oder ähnlichen digitalen Medien und unter der Bezeichnung "BHE-Forum" oder in ähnlicher Zusammensetzung selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Dies verbietet pauschal die Nutzung des Buchstabens "BHE" im gesamten geschäftlichen Verkehr, also auch für das Forum der BHE Mitglieder. Dies wäre eine unangemessene Knebelung und würde gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen, da es die Nutzung der eigenen Geschäftsbezeichnung verbieten würde.

Zitat:2.1 es ab Unterzeichnung dieser Erklärung zu unterlassen, die Domain "bhe-forum.de" für Dienstleistungen im Internet im Zusammenhang mit der Herstellung, Errichtung oder Planung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen zu nutzen.
Eine Einschränkung der Verwendung eines Domainnames wäre rechtlich nur durchsetzbar, wenn z.B. die Wortmarke "BHE" geschützt wäre. Seitens des BHE ist jedoch lediglich die Bildmarke "BHE" (das Logo des BHE) geschützt.

Zitat:2.2 die Internet-Domain "bhe-forum.de" an den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. herauszugeben und binnen einer Woche ab Unterzeichnung dieser Erklärung gegenüber der DENIC e.G. die Übertragung der Domain "bhe-forum.de" an den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. freizugeben.
Hier übersieht die Erklärung die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH "shell.de"). Danach gibt es keinen Anspruch auf Überschreibung einer Domain, sondern allenfalls auf Löschung. Die Erklärung verlangt aber das Schärfste: die Herausgabe. Das ist rechtlich höchst angreifbar.

Zitat:3. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziffern 1 und 2.1 sowie für jede volle Woche der Überschreitung der Frist gemäß 2.3 eine Vertragsstrafe an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar ist.
"Billiges Ermessen" ist eine unzumutbare Belastung: Der Begriff "billiges Ermessen" (§ 315 BGB) ist rechtlich nicht völlig frei, aber in der Praxis bedeutet es: Die Beweislast liegt bei Forum der BHE Mitglieder. Wenn die Höhe der Vertragsstrafe für unangemessen gehalten wird, weil vielleicht ein Brief falsch abgeheftet wurde oder eine unbeabsichtigte Kleinigkeit passiert ist, müsste Forum der BHE Mitglieder aktiv vor Gericht ziehen und die Unangemessenheit beweisen.
Daraus resultiert: Das was der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. einfordert ist das Gegenteil von Rechtssicherheit. Korrekt sollte eine völlig transparente, feste Vertragsstrafe (z.B. "2.000,00 €" oder "5.000,00 €" je Verstoß) gegeben sein ...oder gar keine.
Da der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. seit nunmehr 126 Tagen nicht mehr aktiv wurde, dürfte seine Forderung mit Bezug auf §242 BGB sich als gegenstandslos herausgestellt haben.